Aktuelle Abmahn-Nachrichten

Kanzleiphilosophie

 

 

I. Einsatz


Das Begehren des Mandanten steht im Rahmen meiner Tätigkeit im Mittelpunkt. Mein primäres Ziel besteht daher in einer umfassenden Beratung, welche es dem Mandanten ermöglicht, einen lückenlosen und vor allen Dingen verständlichen Einblick in die für ihn entscheidende rechtliche Situation zu gewinnen. Neben einer gewissenhaften und gründlichen Beratung, verhelfe ich Ihnen gerne bei der außergerichtlichen wie gerichtlichen  Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, wobei die mögliche Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung nach meiner Auffassung zunächst im Vordergrund stehen sollte.   

 

II. Vertrauen

 

Eine gute Rechtsberatung bedingt  neben der erforderlichen rechtlichen Kompetenz sowie eines persönlichen als auch sachlichen Vertauensverhältnisses einen engen Kontakt zwischen Mandant und Rechtsanwalt, der sich insbesondere durch eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation zwischen den Beteiligten auszeichnet, die aufgrund moderner Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax und Email zum heutigen Standard zählt. Ich sehe mich in der Funktion eines Begleiters, der Sie von Anfang bis zum Ende des Mandates persönlich und vertauensvoll betreut.    

 

III. Kosten

 

Auch wird zu Beginn  des Mandates eindeutig die für den Mandanten wichtige  Frage nach den Kosten transparent erläutert. Die Kosten eines Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach einer gesetzlich festgelegten Gebührenordnung (RVG) oder nach einer zwischen Mandant und Rechtsanwalt zu vereinbarenden Vergütungsvereinbarung. Auch die Errechnung des Prozesskostenrisikos im Falle einer nötigen gerichtlichen Auseinandersetzung wird zusammen mit dem Mandanten besprochen, um sodann unter Abwägung der für und wider sprechenden Umstände gemeinsam eine Entscheidung für den weiteren prozessualen Weg zu finden. 

 

IV. Diskretion

 

Schließlich bedarf die Einhaltung absoluter Diskretion keiner Erwähnung und zählt für mich unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit zu den ureigensten Selbstverständlichkeiten eines Rechtsanwalts.