Aktuelle Abmahn-Nachrichten

Wettbewerbsrecht, insbesondere Abmahnungen


Wünschen Sie die konsequente Abmahnung eines unlauter handelnden Mitbewerbers?



Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten?



Ich berate und vertrete Sie bei der konsequenten Verfolgung Ihrer wettbewerbs- sowie urheberrechtlichen Interessen. Mein besonderes Interesse gilt hierbei solchen Sachverhalten, welche einen Bezug zum Internet aufweisen.


Gerade das Abmahnwesen hat in diesem Bereich in den letzten Jahren zugenommen und spielt insbesondere auf Internetverkaufsplattformen wie E-Bay eine besondere Rolle. Dies hängt damit zusammen, dass die gesetzlichen  Anforderungen, die an gewerbliche Verkäufer bei E-Bay und Onlineshops gestellt werden, enorm hoch  und vielen gewerblichen Anbietern nicht oder nur zum Teil bekannt sind.  Beispielhaft wären hier nur zu nennen die Anforderungen bzgl. der Anbieterkennzeichnung gem. § 5 TMG oder der „Dauerbrenner“ von falschen oder gar fehlenden Widerrufsbelehrungen.  

Mit Datum vom 11.06.2010 gilt eine neue Widerrufsbelehrung, die insbesondere Auswirkungen auf eBay hat. Schätzungsweise verwenden zurzeit noch 1, 7 Millionen ebay-Shops die alte und damit abmahnfähige Widerrufsbelehrung. Eine Abmahnwelle droht und ist bereits zu erkennen. 

 

 Ich berate und vertrete Sie in der Durchsetzung von Abmahnungen gegen unlautere Mitbewerber sowie in deren Abwehr. Mein Angebot richtet sich hierbei sowohl an Gewerbetreibende als auch an Privatleute.